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Privatisierte Käsekulturen

Agroscope Liebefeld.
Agroscope

Ende November 2018 hat der Bund die Käsekulturen in das Gesamteigentum des Bundes und der Branche eingebracht. Neu lässt eine Aktiengesellschaft, die Liebefeld Kulturen AG, die Kulturen im Lohnauftrag durch Agroscope reproduzieren. Die Gründung der AG ist jetzt erfolgt; am 19. März 2019 fand die erste Verwaltungsratssitzung statt.

 

Am 29.11.2018 haben Bund und Branche das Eigentum an den Schweizer Käsekulturen vertraglich geregelt. Mit dem Ziel, die langfristige Kulturenreproduktion zugunsten der Schweizer Käsehersteller zu sichern und die Verantwortung zu teilen, ging Agroscope mit der Branche eine Public Private Partnership (PPP) ein.

AG verkauft Käsekulturen

Die neu gegründete Liebefeld Kulturen AG lässt die Kulturen in Zukunft im Lohnauftrag durch Agroscope reproduzieren; die AG verkauft die Kulturen danach an die Endbezüger. Die Reproduktion geschieht zurzeit in den Räumen von Agroscope in Liebefeld.

Die Liebefeld Kulturen AG setzt sich aus Vertretern von Fromarte, den Sortenorganisationen, den Schweizer Milchproduzenten und interessierten Milchverarbeitern zusammen. Präsidiert wird sie durch Lorenz Hirt, der eine langjährige Erfahrung in verschiedenen Organisationen der Milch- und Nahrungsmittelbranche mitbringt.

Zwei Verträge regeln Zusammenarbeit

Zwei Verträge regeln und sichern die Zusammenarbeit zwischen Agroscope und der Milchbranche: Ein erster Vertrag zum Gesamteigentum hält fest, dass die Stammsammlung – diese enthält aus der Schweizer Milchwirtschaft stammende Mikroorganismen – im physischen Besitz des Bundes bleibt. Die Kulturen aus der Milchwirtschaft stehen neu aber im rechtlichen Gesamteigentum der Branche und des Bundes. Sämtliche Produzenten von Schweizer Käse sowie anderer fermentierter Milchprodukte haben einen wettbewerbsneutralen Zugang zu den reproduzierten Kulturen. Auch weiterhin dürfen keine Kulturen ins Ausland verkauft und weitergegeben werden.

Agroscope verpflichtet sich zur Weiterführung der Käse- und Kulturenforschung sowie der Beratung. Ein zweiter Vertrag regelt die für die Reproduktion und den Vertrieb von Kulturen aus der Stammsammlung notwendigen Rollen und Verantwortlichkeiten der PPP-Partner.