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Berner Zungenwurst wird geschützt

Berner Zungenwurst wird geschützt
Hans Jörg Rüegsegger (Präsident Berner Bauernverband), Paul Lüthi (Lüthi Portmann AG) und Adrian Gygax (Präsident Verein Berner Zungenwurst) sind erfreut über den IGP-Eintrag.
Berner Zungenwurst

Die Berner Zungenwurst ist neu eine geschützte geografische Angabe IGP. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bezeichnung ins Register eingetragen.

Mit der Registrierung geniesst die Berner Zungenwurst einen umfassenden Schutz in der Schweiz und in der EU, wie das BLW mitteilt.

Die Berner Zungenwurst wird aus Schweine- und Rindfleisch hergestellt. Sie kann warm oder kalt gegessen werden. Die älteste bekannte Erwähnung stammt aus einem Kochbuch von 1835. Allerdings ist es möglich, dass die Wurst als typischer Bestandteil der Berner Platte noch älter ist.

Und wieso Zungenwurst? Im ältesten Rezept steht, dass «zwei bis drei Schweinszünglein» als Zutaten verwendet werden. Das heutige Rezept ähnelt jedoch stärker der Hammenwurst aus demselben Kochbuch von 1835. Ein Historiker hat deshalb die These erstellt, dass der Name von der Zungenwurst, das Rezept jedoch von der Hammenwurst stammt.