Im Rahmen der durch Europol und Interpol koordinierten Aktion «Opson VIII» haben 13 europäische Länder die korrekte Deklaration von Kaffee kontrolliert. In der Schweiz wurden laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) insgesamt drei falsche Deklarationen festgestellt. Dabei wurden Arabica-Kaffeebohnen trotz der Kennzeichnung als 100 Prozent Arabica-Kaffee durch günstigere Robusta-Bohnen ersetzt.
Insgesamt 58 Proben erhoben
Im Februar 2019 haben die Lebensmittelvollzugsbehörden in der Schweiz (53 Proben) und in Liechtenstein (5 Proben) insgesamt 58 Proben erhoben. Die Proben von Grossverteilern wie auch lokalen Kaffeeröstereien bestanden aus ganzen, gerösteten Kaffeebohnen, gemahlenen Kaffeebohnen oder Kaffeekapseln. Bei drei untersuchten Kaffeeproben wurde ein erhöhter Gehalt von 16-O-Methylcafestol gefunden. Dieser Inhaltsstoff ist nur in Kaffeebohnen der Art Robusta enthalten. Die Kennzeichnung 100 Prozent Arabica Kaffee war damit nicht korrekt.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden auch die Höchstwerte von Ochratoxin A in Kaffeebohnen überprüft. Ochratoxin A ist ein Schimmelpilzgift, das bei falscher Handhabung von Kaffeebohnen entstehen und gesundheitsschädigend wirken kann. Bei keiner der 58 erhobenen Proben wurde der Höchstwert für Ochratoxin A überschritten.