Die Corona-Krise hat starke Auswirkungen auf den deutschen Weinsektor. Deshalb hat die EU-Kommission heute ein zusätzliches Paket von Sondermassnahmen dieses Sektors angenommen. Dazu zählen die befristete Abweichung von den Wettbewerbsregeln der EU, die Aufstockung des Beitrags der EU zu den nationalen Stützungsprogrammen im Weinsektor sowie die Einführung von Vorschüssen für die Destillation und Lagerung im Krisenfall.
Neben diesen Stützungsmassnahmen für den Weinsektor wird auch im Obst- und Gemüsesektor der EU-Beitrag für Produzentenorganisationen aufgestockt.