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Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderter Gerste

Forschende der Universität Zürich dürfen Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderter Gerste durchführen.
Pixabay

Das Bundesamt für Umwelt hat der Universität Zürich einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderter Gerste unter strengen Auflagen bewilligt.

Pilzerkrankungen wie Mehltau und Maisbeulenbrand können zu erheblichen Ernteverlusten führen. In der Schweiz besteht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken eine Bewilligungspflicht. Die landwirtschaftliche Produktion ist bis Ende 2021 verboten. Die Universität Zürich hat am 18. Dezember 2018 beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein Gesuch für die Freisetzung gentechnisch veränderter Gerste eingereicht. Diese wurden in ein Weizen-Resistenzgen gegen Pilzkrankheiten eingeführt. Ziel des Versuchs ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, wie sich diese sogenannten transgenen Gerstenlinien auf freiem Feld verhalten und abzuklären, ob die Resistenz gegen Pilzkrankheiten auch unter Feldbedingungen wirkt. 

Das Bafu hat am 12. Juni 2019 den Freisetzungsversuch bewilligt und gleichzeitig festgelegt, welche Massnahmen die Universität treffen muss, um zu verhindern, dass sich gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreitet. Die Universität Zürich muss dem Bafu beispielsweise jedes Jahr vor der Aussaat die Grösse der Versuchsflächen sowie weitere Detailinformationen mitteilen.

Die Versuche werden auf der «Protected Site» am Standort Reckenholz (ZH) der Forschungsanstalt Agroscope durchgeführt. Die Versuche dienen laut dem Bafu der Grundlagenforschung sowie der Erforschung von Biosicherheitsaspekten der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen.