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Halal-Fleisch darf kein Bio-Gütesiegel tragen

Halal-Fleisch darf kein Bio-Gütesiegel mehr erhalten.
Screenshot/Coop

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge verstösst Halal-Fleisch gegen den Tierschutzstandard, der durch das Bio-Gütesiegel versprochen wird.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf Fleisch von Tieren, die bei der Schlachtung nicht betäubt wurden, nicht mehr mit dem Bio-Gütesiegel beworben werden. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, wie der EuGH am Dienstag urteilte.

Laut der Nachrichtenagentur DPA ging dem Urteil ein Rechtsfall aus Frankreich voraus. Eine Tierschutzorganisation wollte dort erreichen, dass Hacksteaks nicht mehr mit den höchsten Gütesiegeln aus ökologischer Herkunft beworben werden dürfen. Die Organisation bat darauf den EuGH um Rat. Die Richter aus Luxemburg gaben der Organisation Recht, weil diverse wissenschaftliche Studien belegen, dass «Bio» beim Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Durch die Betäubung werde das Leiden erheblich verringert. Die rituellen Schlachtmethoden, bei denen das Tier nicht betäubt wird, sind im Islam und im Judentum verbreitet.

Von jüdischer Seite hagelte es Kritik.  «Das Urteil ist nicht koscher», entgegnete der aus Zürich stammende Pinchas Goldschmidt, Präsident der Konferenz der Europäischen Rabbiner. Seine Konferenz sei zutiefst enttäuscht, dass der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil das rituelle Schlachten in Europa in Misskredit bringe. Er überlege sich, rechtliche Schritte einzuleiten.