Wegen des heissen Sommers war in vielen Milchkuhbetrieben das Heu knapp. Deshalb fressen Biokühe seit Monaten normales Futter. Die Bauern kassieren aber gemäss dem «Kassensturz» für diese Milch weiterhin 24 Rappen mehr pro Liter, obwohl Biofutter vom eigenen Hof zu den Grundsätzen des «Bio»-Labels gehört. Die beiden Kontrollinstanzen «Bio Inspecta» und «Bio Test Agro» präzisieren gegenüber dem «SRF», dass der Verordnung zufolge grundsätzlich 20 Prozent des Futters vom Jahresbedarfs konventionell sein darf.
Ausnahmeklausel galt schon immer
Der Kassensturz hat die Detailhändler mit der Ausnahmesituation konfrontiert. Coop schreibt dem Konsumentenformat, man erwarte von «Bio Suisse» eine Lösung für künftige Ausnahmesituationen. Die meisten Detailhändler sähen jedoch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.
Lukas Inderfurth, der Mediensprecher von Bio Suisse, bestätigt der «BauernZeitung», dass die Ausnahmeklausel Teil der Bioverordnung sei. Ein Bauer müsse grundsätzlich nachweisen können, dass er weder im heimischen Bio-Umfeld noch im nahen Ausland Biofutter gefunden habe. Der Notstand müsse allerdings genau dokumentiert sein. Diese Regelung in Ausnahmefällen sei jedoch schon immer zur Anwendung gelangt, hält der Bio-Suisse-Vertreter fest.