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Unerlaubter Palmöl-Farbstoff

Bei Sudanrot IV handelt es sich um einen synthetischen Azofarbstoff, welcher nach der oralen Aufnahme im Körper in krebserregende Abbauprodukte aufgespalten werden kann.
pd

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt vor Palmöl, in welchem der unerlaubte Farbstoff Sudanrot IV nachgewiesen wurde. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.

Das Amt für Verbraucherschutz Waadt informierte das BLV über das Vorhandensein eines unerlaubten Farbstoffes (Sudanrot IV) in Palmöl der Marke «La Guinéenne». Die Produkte wurden aus dem Verkauf genommen. 

Betroffen ist folgendes Produkt: 

  • Palmöl La Guinéenne «Saveurs de Boké» - Flasche à 1 L und 0.5 L
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2024
  • Verkauft in verschiedenen Verkaufsstellen in der Schweiz 

Das BLV empfiehlt, das betroffene Palmöl nicht zu konsumieren.