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Was ist eigentlich Superfood?

Regula Felix: «Superfood hat Konsequenzen, denn Superfood ist Food.» (Bilder: Simon Gröflin)
Simon Gröflin

«Superfood» ist ein Begriff, der erst seit diesem Jahrhundert geprägt wurde. Aber was ist Superfood eigentlich? Darüber referierte die Pharma-Expertin Regula Felix an der «Fachtagung Superfood – Modetrend oder Zukunftsmarkt» im Zürcher Technopark.

Darf ein Produzent einen Tee als Heilmittel anpreisen? Kann man Gesundheit trinken? Was sich im Graubereich zwischen dem Ernährungs- und Heilungsbereich abspielt, darüber referierte unter anderem die Lebensmittel-Diplom-Ingeneurin und Pharma-Expertin Regula Felix an der gemeinsam von der SVIAL und SGLWT geführten «Fachtagung Superfood – Modetrend oder Zukunftsmarkt» im Zürcher Technopark. 

Superfood, so Felix, gehöre zumindest in den ganzen Bereich des Lebensmittelgesetzes. Vorstellen könne man sich die Produktentwicklung wie einen Backprozess. Schon im Entwicklungsstadium müssen Heilmittel klar von den Lebensmitteln abgegrenzt werden. Denn der rechtliche Rahmen muss konsequent – wie eine Backform als Rahmen – respektiert und umgesetzt werden. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Graubereich. Es existieren nicht weniger als 27 Verordnungen im Lebensmittelrecht. Und in keiner der Verordnungen findet man den Begriff «Superfood».

Zwischen Heilmittel- und Lebensmittelgesetz

Kaskadierend ist man als Produktentwickler allerdings von allen Bereichen des LMG betroffen. Hat man einmal ein Produkt konzipiert, das für den gewünschten Zweck funktioniert, welches etwa dem Bluthochdruck vorbeugt, befinde man sich bereits im falschen Rechtsgebiet, warnt Felix. Während das frühere LMG nach dem Positivprinzip Bewilligungspflichten provoziert hat, gewährt das überarbeitete LMG zwar viel mehr Freiheiten, verpflichtet aber auch zu mehr Verantwortung. Ausschlaggebend für die Klassifizierung sind neben den harten Fakten der Zusammensetzung vor allem der Gesamteindruck wie die Aufmachung und der Absatzkanal. So wären beispielsweise farbige Kartoffeln weniger für einen Heilungszweck prädestiniert. Bei der Herstellung von Kapseln ist man jedoch als Produzent schon sehr nahe am Arzneimittel.

Mit einem amüsanten Beispiel eröffnete Dr. Marc Lutz das Symposium. Während einer Geschäftsreise ist der SGLWT-Präsident in einer Drogerie einem veganen und laktosefreien Superdrink namens «Friya» begegnet. Das Superlebensmittelgetränk bewirbt vor allem Chiasamen als «reine Kraftpakete», die schon die Azteken zu schätzen wussten. Das Etikett der Rückseite verspricht aber noch mehr: Man werde zudem mit dem kombinierten Aroma von erfrischendem Limette-Ingwer gleich von jeglichem Heisshunger befreit. Für Regula Felix ist der Powerdrink ein Paradebeispiel mit fraglichen Marketing-Versprechen. Was sicher gar nicht ginge, wäre beispielsweise ein Lebensmittel, das einen heilbringenden Zweck wie eine krebsmildernde Wirkung verspricht, ergänzt sie.

Auch das BLV kennt bei der Sicherheit der Lebensmittel eine Redewendung: «From stable to table»: Zur Selbstkontrolle verpflichtet ist man als Produzent oder Händler, bis das Steak auf dem Teller landet.  Zur Abgrenzung zwischen Heilmitteln und Lebensmitteln, müsse man sich immer die Fragen stellen, ob Beschaffenheit und Zweckbestimmung mit dem Produkt als Lebensmittel bzw. Arzneimittel vereinbar sind, resümiert Felix.

Den ganzen Bericht lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Lebensmittel-Technologie (LT).