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Typisch deutsch? «DroMaTra» im Fertigungsbereich

Ein Institut für Integrierte Produktion in Hannover (IPH) trägt Informationen für den Inneneinsatz von Drohnen in der Produktion zusammen. Dort gibt es bislang nur unzureichende Regeln.

«DroMaTra» hat nichts mit der Fasnacht, physischen oder psychischer Verletzung zu tun, sondern bezeichnet «Drohnen für den Materialtransport» in Betrieben. Logistikunternehmen erproben bereits den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen, um beispielsweise kleine Pakete schneller zuzustellen. Manchmal fällt die Sache - wie kürzlich am Zürichsee - auch buchstäblich ins Wasser. In der Produktion wird die neue Technik allerdings noch kaum eingesetzt. «Die dritte Dimension bleibt in der Intralogistik bislang weitgehend ungenutzt. Die Transportwege sind allesamt flurgebunden», sagt IPH-Projektingenieur Benjamin Fritzsch. «Der direkte Weg ist allerdings gerade für ungeplante Transporte oft von Vorteil.» Wenn an einer Stelle der Produktion ein Fehler auftritt, müssen Ersatzteile so schnell wie möglich kommen – und der schnellste Weg führe durch die Luft.

Nicht jedes Modell kann in einer Fabrik eingesetzt werden. Mit der Grösse variieren auch die Rahmenbedingungen und Einsatzmöglichkeiten. Eine systematische Aufstellung der aktuellen Marktlage fehlt bislang. Das möchte das IPH durch das Forschungsprojekt «DroMaTra» ändern. Je grösser eine Drohne ist, desto höhere Gewichte kann sie tragen – ab einer gewissen Grösse sinkt aber das Potenzial für ihren Indoor-Einsatz. Neben Grösse und Belastbarkeit werden die IPH-Wissenschaftler auch die Akku-Laufzeit, die Flughöhe, die Anzahl der Rotorblätter sowie Anforderungen an den Start- und Landeplatz, vorhandene Schutzmassnahmen und die Preise vergleichen und miteinander in Relation setzen.

Neben den rein technischen Möglichkeiten sind auch die rechtlichen Spielräume noch nicht vollständig ausgeleuchtet. Für den Outdoor-Einsatz gibt es klare Regeln: Ab einer 2-Kilogramm-Drohne benötigt der Bediener einen sogenannten Drohnenführerschein, die Flughöhe ist begrenzt, eine Aufstiegsgenehmigung kann erforderlich werden und bestimmte Bereiche sind tabu – zum Beispiel dürfen in der Nähe von Flughäfen, über Privatgrundstücken, Justizvollzugsanstalten oder Naturschutzgebieten keine Drohnen fliegen. Für den Einsatz in einer Fabrikhalle fehlen diese klaren Regelungen jedoch. Hier treten Berufsgenossenschaften und Versicherer auf den Plan, die sich um die Sicherheit am Arbeitsplatz kümmern. Werden die Drohnen nur einmalig eingesetzt, um beispielsweise die Produktionsanlagen mit einer Kamera zu scannen, sollten keine Mitarbeiter in dem überflogenen Bereich anwesend sein. Ist jedoch ein regelmässiger Einsatz der Drohnen im laufenden Betrieb gewünscht, sollten Massnahmen zur Arbeitssicherheit ergriffen werden.